Nach einer zweijährigen Unterbrechung soll die Kirmes in Deutz in diesem Herbst wieder stattfinden. Die Stadt Köln hat den Zuschlag für die Veranstaltung an einen Schausteller aus Leverkusen erteilt. Damit ist ein seit 2025 schwelender Rechtsstreit um die Konzession beendet. Der neue Vertrag läuft bis Ende 2029.
Entscheidung und Verlauf des Rechtswegs
Die ursprünglich von der Stadt an eine Schaustellergemeinschaft aus Köln vergebene Konzession war von dem Leverkusener Mitbewerber beanstandet worden. Zunächst prüfte die Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln die Vergabe und sah keine Mängel. Daraufhin zog der Leverkusener Anbieter vor das Oberlandesgericht in Düsseldorf und erhielt dort Recht. Die nun getroffene Entscheidung der Stadt setzt dieses Urteil um und überträgt die Ausrichtung des Volksfestes an den Leverkusener Schausteller.
Auswirkungen auf die Veranstaltung
Die Neuzuteilung der Konzession bedeutet, dass die Kirmes nach zwei Jahren Pause wieder stattfinden kann und für mehrere Jahre planbar ist. Der Zuschlag bis Ende 2029 gibt dem neuen Betreiber Zeit, Infrastruktur und Programm für die kommenden Veranstaltungen zu organisieren.
Hintergrund und Bedeutung
Die Auseinandersetzung zeigt, dass Vergabeverfahren für städtische Volksfeste juristisch anspruchsvoll sein können. Der Fall durchlief mehrere Instanzen, bevor die endgültige Entscheidung getroffen wurde. Mit der jetzt getroffenen Vergabe endet der gerichtliche Streit über die rechtliche Zulässigkeit der ursprünglichen Vergabeentscheidung.
Quelle anzeigen

