Die Stadt Düsseldorf weist angesichts erwarteter Temperaturen von bis zu 30 Grad erneut auf das bestehende Badeverbot im Rhein hin. Seit dem 14. August 2025 ist das Baden in der Bundeswasserstraße entlang des Düsseldorfer Rheinufers per Ordnungsverfügung untersagt. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden.
Gefahrenbild: Strömungen, Sog und wechselnde Wasserstände
Als Begründung nennt die Stadt die oft unsichtbaren Gefahren des Flusses. Starke Strömungen, wechselnde Wasserstände und der Schiffsverkehr können auch geübten Schwimmern lebensbedrohlich werden. Besonders tückisch sind Kribben, also ins Wasser ragende Kiesflächen, an denen sich lokale Strudel und Sog bilden können. In der Fahrrinne ist die Strömung generell stärker. Wenn ein Schiff passiert, entsteht ein Sog, dessen Wirkung oft erst einige hundert Meter weiter am Ufer zu spüren ist.
Feuerwehrchef David von der Lieth warnt: „Viele Menschen unterschätzen die Gefahr des Rheins massiv. Schon wenige Schritte ins Wasser können wegen Strömungen oder dem Sog vorbeifahrender Schiffe lebensgefährlich werden, auch im flachen Uferbereich. An heißen Tagen appellieren wir deshalb, zur Abkühlung nur ausgewiesene und sichere Badestellen zu nutzen und nicht im Rhein zu schwimmen.“
Aufklärung, Beschilderung und Ausnahmen
Seit Inkrafttreten des Verbots hat die Verwaltung verschiedene Präventionsmaßnahmen ergriffen. Entlang des Rheins wurden rund 70 Hinweisschilder mit Piktogrammen installiert. Die Hinweise sind in mehreren Sprachen angebracht und nennen auch die Notrufnummer sowie den Rheinkilometer, um im Notfall eine präzise Rettungsanfahrt zu ermöglichen. Zusätzlich informiert die Stadt über Social Media, digitale Werbeflächen und verteilt mehrsprachige Materialien an Behörden mit Publikumsverkehr.
Kontrollen finden durch Streifengänge des Außendienstes des Ordnungsamtes statt. Von der Verordnung ausgenommen sind Einsätze von Behörden und Rettungsdiensten, Übungen und Einsätze von Wasserrettungsdiensten oder der Feuerwehr sowie genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Stadt. Erlaubt sind außerdem das kurzzeitige Ein- und Aussteigen beim Anlegen von Wasserfahrzeugen, das Zuwasserlassen oder Herausziehen von Booten an dafür vorgesehenen Stellen sowie das Ausüben von Angelsport und Watfischerei.
Die Stadt betont, dass die Maßnahmen dem Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Gästen dienen und appelliert an die Öffentlichkeit, zur Abkühlung ausgewiesene und sichere Badeorte zu nutzen.
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