Montag, 29.12.2025

Silvesterfeuerwerk: Vorschriften, Gefahren und praktische Sicherheitsregeln

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An Silvester füllen sich öffentliche Plätze und Straßen, und viele Menschen zünden Feuerwerk. Behörden warnen regelmäßig vor Brand- und Verletzungsgefahren und verweisen auf gesetzliche Einschränkungen. Neben praktischen Sicherheitshinweisen gibt es seit 2009 bundesweit Beschränkungen für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe sensibler Gebäude sowie landesweite Verbote für unbemannte Fluglaternen in einzelnen Bundesländern.

Kauf und Handhabung: grundlegende Regeln

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ausschließlich zugelassene Feuerwerkskörper verwenden. Die Bundesanstalt für Materialforschung, kurz BAM, prüft und genehmigt Bauarten. Nur Produkte mit einer BAM Nummer gelten als in Deutschland geprüft und zugelassen. Es wird vor Billigimporten und Feuerwerk zweifelhafter Herkunft gewarnt.

Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen und auch nicht an alkoholisierte Personen. Vor dem Zünden ist die Gebrauchsanweisung zu lesen. Feuerwerk darf nur im Freien verwendet werden. Von Balkonen sollten keine Böller oder Raketen abgefeuert werden, weil hierfür eine erhebliche Gefahr besteht, wenn sie in geöffnete Fenster oder auf Balkone von Nachbarinnen und Nachbarn treffen.

Sicherheitsabstand, Abschuss und Umgang mit Raketen

Beim Zünden ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden, Bäumen und Fahrzeugen einzuhalten. Feuerwerkskörper dürfen nach dem Anzünden nicht in der Hand behalten werden. Kleine Böller sind unmittelbar nach dem Anzünden wegzuwerfen oder auf den Boden zu stellen und dann rasch zu verlassen, je nach Typ gemäß Herstellerangabe.

Raketen müssen immer senkrecht gestartet werden und dürfen niemals waagerecht abgeschossen werden. Leere Wein oder Sektflaschen können als Abschussvorrichtung dienen, wobei auf Standsicherheit zu achten ist. Die Flugbahn der Raketen muss vorher geprüft werden, damit Planen an Baugerüsten, gekippte Fenster oder Balkone nicht getroffen werden.

Brandgefahren und Umgang mit Blindgängern

Vor Silvester sollten brennbare Gegenstände von Balkonen entfernt und Fenster geschlossen werden. Bodenfeuerwerke wie Goldregen erfordern besondere Beachtung der Funkenflugrichtung, damit sich keine brennbaren Stoffe in der Gefahrenzone befinden. Kinder sollten Kleidung aus schwer entflammbarem Material tragen. Kleidung aus Kunstfasern wie Fleece erhöht das Verbrennungsrisiko.

Blindgänger dürfen nicht sofort angefasst werden, da sie noch verspätet zünden können. Betroffene sollen warten und auf keinen Fall versuchen, solche Feuerwerkskörper erneut zu entzünden. Blindgänger sind nach Möglichkeit mit Wasser zu übergießen, um sie unbrauchbar zu machen. Gerade für Kinder stellen nicht gezündete Kracher am nächsten Tag eine erhebliche Gefahr dar.

Fluglaternen und rechtliche Regelungen

Unbemannte Fluglaternen, bei denen der Auftrieb durch eine eigene Feuerquelle erzeugt wird, können mehrere hundert Meter hoch steigen und über mehrere Kilometer getragen werden. Aus diesem Grund haben Behörden einzelne Landesregelungen erlassen. In Nordrhein Westfalen trat im Juli 2009 eine ortsbehördliche Verordnung in Kraft, die das Aufsteigenlassen solcher Fluglaternen landesweit verbietet. Der Verkauf von Fluglaternen bleibt hiervon unberührt.

Bundesweit gilt seit dem 1. Oktober 2009 eine Änderung der Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Danach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder und Altersheimen sowie Reet und Fachwerkhäusern ganzjährig untersagt. Als maßgeblicher Anlass für schärfere Regelungen wird in Behördenakten ein tödliches Unglück in Siegen genannt, bei dem ein Kind durch Rauchgas erstickte, nachdem eine brennende Himmelslaterne auf ein Hausdach oder eine Markise gefallen war.

Die Kombination einer offenen Feuerquelle mit einer leicht entflammbaren Hülle macht Fluglaternen laut Behördenangaben zu einer erheblichen Gefahr für Menschenleben und Sachwerte. Ihr Flugverhalten lässt sich nach dem Start nicht mehr beeinflussen, so dass sie nach der Landung noch brennend Brände auslösen können.

Die Behörden appellieren an die Verantwortung der Anwenderinnen und Anwender. Bei umsichtigem Verhalten und Beachtung der Regeln lasse sich das Risiko von schweren Brandverletzungen und Bränden deutlich reduzieren.

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