Freitag, 27.03.2026

Frühling in Düsseldorf: Brut und Setzzeit macht Rücksicht in Parks notwendig

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Stadtmagazin mit historischem Herz

Mit den ersten warmen Tagen zieht es viele Menschen in Düsseldorfs Parks, Wäldern und Grünanlagen. Gleichzeitig hat die Brut und Setzzeit begonnen, in der viele Vogelarten und andere Wildtiere ihren Nachwuchs haben und besonders empfindlich auf Störungen reagieren. Die Phase dauert in der Regel bis Juli, bei einzelnen Arten länger.

Warum Wege und Schutzgebiete wichtig sind

Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete dienen als Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen und unterliegen besonderen Regeln. Sie sind an den Zugängen meist mit grünen und weißen Schildern mit einem dreieckigen Symbol und der Aufschrift Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet gekennzeichnet. Zusatzschilder informieren über wichtige Verbote und Hinweise.

Zum Schutz der Vegetation und der dort lebenden Arten sollten Wege nicht verlassen werden. Reitende dürfen nur ausgewiesene Reitwege nutzen. Landwirtschaftliche Flächen wie Äcker und Wiesen sind kein Ersatz für Rasenflächen in Parks und dürfen nicht betreten werden.

Feuer, Picknick und Abfall

Picknicken ist grundsätzlich möglich, offenes Feuer und Grillen sind in Schutzgebieten und in Wäldern hingegen nicht erlaubt. Die Stadt weist darauf hin, Abfälle mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen, um Tiere nicht zu gefährden und Brände zu vermeiden.

Hunde an die Leine

Besondere Verantwortung tragen Hundehalterinnen und Hundehalter. In Naturschutzgebieten besteht Leinenpflicht. Auch außerhalb dieser Gebiete müssen Tiere unter Kontrolle stehen und zuverlässig zurückgerufen werden können. Im Wald dürfen Hunde die Wege nicht verlassen und sollten in der Nähe der Besitzerinnen und Besitzer bleiben.

Vor allem bodenbrütende Arten und Jungtiere wie Rehkitze, Feldlerche, Kiebitz, Fasan und Feldhase sind durch freilaufende Hunde gefährdet. Viele Jungtiere bleiben bei Gefahr reglos liegen und können bei einer Begegnung verletzt werden oder von den Elterntieren verlassen werden. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet darüber hinaus, Wildtiere zu stören. Hundehalterinnen und Hundehalter werden außerdem gebeten, Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu entfernen.

Anreise und Parken

Viele schöne Stellen in Düsseldorf sind gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte gezielt die ausgewiesenen Wanderparkplätze nutzen. Das Befahren gesperrter Wege und das Parken am Straßenrand schädigt die Natur und ist nicht zulässig.

Ein rücksichtsvoller Umgang mit der Natur trägt dazu bei, dass Grünflächen dauerhaft als Erholungsraum erhalten bleiben. Mit Achtsamkeit und Respekt können Besucherinnen und Besucher dazu beitragen, dass Mensch und Tier den Frühling gemeinsam nutzen können.

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