Die Stadt Düsseldorf hat für die Silvesternacht ein Verbot des Mitführens und Abbrennens von klassischem Silvesterfeuerwerk in der Altstadt erlassen. Die Verfügung gilt in der Nacht vom 31. Dezember 2025 auf den 1. Januar 2026 und soll nach Angaben der Verwaltung Verletzungen und Gefährdungen durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern verringern.
Geltungsbereich und Zeitpunkt
Das Verbot gilt von Mittwoch, 31. Dezember 2025, 20 Uhr bis Donnerstag, 1. Januar 2026, 6 Uhr. Es umfasst ein Gebiet mit folgenden Grenzen: Ratinger Straße im Norden, Heinrich-Heine-Allee im Osten, Flinger Straße und das Gebiet um den Apolloplatz und die Rheinkniebrücke im Süden sowie den Rhein im Westen. Auf den Zufahrtswegen zum betroffenen Bereich werden nach Angaben der Stadt nach den Weihnachtsfeiertagen Hinweisschilder angebracht.
Was genau untersagt und erlaubt ist
Verboten ist nach der Allgemeinverfügung das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2. Dazu zählen typische Silvesterartikel für Erwachsene wie Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien. Zulässig bleiben demgegenüber Jugendfeuerwerk, etwa Wunderkerzen und Bodenfeuerwirbel, sowie alle Feuerwerkskörper, die ganzjährig und an Personen ab zwölf Jahren abgegeben werden dürfen.
Kontrolle und Vollzug
Kontrollstellen wie beim Glasverbot an Karneval sind nach Angaben der Stadt nicht geplant, weil die Besucherzahlen an Silvester voraussichtlich deutlich geringer seien. Polizei und Ordnungsamt dürfen allerdings verbotswidrig mitgebrachte Feuerwerkskörper sicherstellen. Beschlagnahmte Gegenstände sollen unmittelbar vor Ort unbrauchbar gemacht werden. Dafür will die Stadt an verschiedenen Stellen mit Wasser gefüllte Container bereitstellen, in denen Feuerwerkskörper vernichtet und zwischengelagert werden können.
Einsatz des Ordnungsamts und rechtliche Hinweise
Die Außendienste des Ordnungsamts werden zum Jahreswechsel mit erhöhtem Personalaufwand eingesetzt. Die Streifen überwachen neben dem Feuerwerksverbot auch die Einhaltung der Düsseldorfer Straßenordnung, der Sondernutzungssatzung, des Immissionsschutzgesetzes, des Jugendschutzgesetzes sowie den Taxihalteplatz an der Heinrich-Heine-Allee. Die Allgemeinverfügung wurde am 15. November 2025 im Düsseldorfer Amtsblatt veröffentlicht. Die Verfügung und weitere Informationen sind online verfügbar unter: https://duesseldorf.canto.de/b/TK4VE
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