Mittwoch, 06.05.2026

Mülheim untersagt nächtlichen Betrieb von Mährobotern zum Schutz von Igeln und Amphibien

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Die Untere Naturschutzbehörde im Amt für Umweltschutz der Stadt Mülheim an der Ruhr hat ein nächtliches Betriebsverbot für Mähroboter erlassen. Ziel ist der Schutz von Igeln, Amphibien und anderen Kleintieren, die in der Dämmerung und nachts aktiv sind. Das Verbot gilt täglich von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang.

Geltungszeit und Veröffentlichung

Die Allgemeinverfügung wurde von der zuständigen Behörde erlassen und im Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr am 30. April 2026 veröffentlicht. Sie legt verbindlich fest, in welchen Zeiträumen der Einsatz automatischer Rasenpfleger untersagt ist. Die Regelung betrifft private Gärten, in denen solche Geräte häufig auch in den Abend- und Nachtstunden betrieben werden.

Warum besonders Igel und Amphibien betroffen sind

Mähroboter arbeiten weitgehend eigenständig und sind sehr leise. Viele wildlebende Kleintiere suchen gerade in der Abenddämmerung und nachts nach Nahrung. Igel reagieren auf Bedrohungen häufig nicht mit Flucht, sondern mit erstarren und Zusammenrollen zu einer Stachelkugel. Technische Systeme, die Tiere erkennen sollen, erweisen sich nach Angaben der Behörde und nach Prüfungen bislang als nicht ausreichend zuverlässig. Auch Frösche, Kröten und Molche können sich nicht schnell genug in Sicherheit bringen und werden dadurch verletzt oder getötet.

Rechtliche Konsequenzen und Pflichten der Halter

Das Verletzen oder Töten besonders geschützter Arten ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Wer einen Mähroboter betreibt, muss demnach sicherstellen, dass durch das Gerät keine wildlebenden Tiere zu Schaden kommen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann rechtliche Folgen haben. Die Stadt Mülheim bewertet die nächtliche Einschränkung als verhältnismäßig und setzt auf die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, damit einen Beitrag zum Artenschutz zu leisten.

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